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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Dienstleistungen für den Kunden
- Die Materialproben werden vor Ort nur durch uns Entnommen und Vakuumiert.
- Restliches Probematerial wird der Kundschaft auf Wunsch zurückgeschickt oder fachgerecht entsorgt.
- Wir erstellen auf Wunsch Muster von Putz und Farbe am Objekt.
- Auf Wunsch begleiten wir die Bauarbeiten und nehmen an Sitzungen / Besprechungen teil.
Baustoffproben / Probenentnahme am Bauwerk
- Entnahme von Probematerial werden nur in Zustimmung der Bauherrschaft, Behörde etc. entnommen.
- Der Standort der Entnahme wird mit der Bauherrschaft, Behörde etc. besprochen.
- Sondagen am Objekt werden nach Möglichkeit, Textur- und Farbton-ähnlich ausgefüllt / retouschiert.
Baustoffprüfungen / Drittlabor
- Die Prüf- und Messgeräte werden jährlich gewartet und kalibriert.
- Chemische Lösungen / Reagenzien werden zugekauft.
- Unser Labor arbeitet mit Drittlaboren zusammen. Der Kunde wird davon jeweils vorgängig in Kenntnis gesetzt.
- Die Arbeitsweisen / Prüfmethoden werden nach immer gleichen Arbeitsanleitungen bewerkstelligt.
Analyseberichte / Prüfatteste / Beurteilungen
- Die Prüfergebnisse beziehen sich ausschliesslich auf die untersuchten Proben.
- Rückschlüsse auf das gesamte Objekt sind nicht möglich.
- Prüfatteste werden in Papierform oder Elektronisch versendet.
- Im Streitfall gilt das unterzeichnete Labor-Exemplar in Papierform.
Bauberatung / Vertraulichkeit
- Unter Beratung verstehen wir, eine mögliche Instandsetzung aufzeigen in Betracht von finanziellen Möglichkeiten, Untergrund,
Materialität, Topographie und Restauratorischen wie Denkmalpflegerischen Anweisungen.
- Durch die Fach-Baubegleitung wird unser Unternehmen nicht zur Generalunternehmung. Die Verantwortung der Gesamtleistung bleibt
beim Besteller. Die Unternehmung übernimmt keine Haftung für Leistungen und Vertragserfüllung von Drittpersonen.
- Stratigraphie werden durch uns nicht ausgeführt. Auf Wunsch wird eine Restaurierungsunternehmen empfohlen..
- Unsere Ergebnisse und Resultate sind Vertraulich und werden nur auf ausdrücklichen Kundenwunsch an Dritte gesendet.
Archivierung von Proben / Berichte / Prüfatteste
- Analyseberichte, Prüfatteste und Protokolle werden 5 Jahre aufbewahrt.
Urheberrecht
- Ein vervielfältigen, kopieren und weiterleiten der Analyseberichte / Prüfatteste ist ohne schriftliche Genehmigung durch uns untersagt.
Beanstandungen
- Beanstandungen von Prüfberichten oder Rechnungen sind innert 4 Wochen nach Ausgabedatum anzubringen.
- Bei Streitigkeiten ist der Gerichtsstandort Solothurn.
Entsorgung von Probematerialien
- Die Probematerialien werden nach der Untersuchung 3 Monate aufbewahrt und anschliessend sachgerecht entsorgt.
Brunnenthal, 18. Mai 2021
- SPIELMANN BAU- UND WERKSTOFFLABOR GMBH, BURGSTRASSE 259 CH-3307 BRUNNENTHAL SO
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